Sehr geehrter Herr Steinbach,
ich bitte Sie, mir entsprechend der Geschäftsordnung § 15 Abs. folgende Fragen zu beantworten:
Vorbemerkung:
Am 17. März 2016 erfolgte in der SZ Ausgabe Meißner Land ein ausführlicher Beitrag unter dem Thema: " Merkwürdige Post vom Amt" (Anlage).
In diesem wird das Schicksal einer 79 Jahre alten Frau, die in einer Ortschaft bei Lommatzsch wohnt, beschrieben. Nach fast drei Monaten erhält sie einen Bescheid auf ihren Antrag auf Anerkennung des Behinderungsgrades eG bzw. H, mit dem Hinweis auf noch fehlende Unterlagen, die nachzureichen sind. Die Bearbeitung des Antrages und die der SZ gegebenen Antwort, dass es sich um ein Massenverfahren handele, welches sich nun bald ein halbes Jahr ungeklärt hinzieht, stößt nicht nur bei der älteren Generation auf großes Unverständnis. Da braucht man sich über diese menschenunfreundliche Bürokratie nicht zu wundern, dass die 79 jährige Frau noch bei ihren Arbeitgeber den Zusatzurlaub einzureichen hat. Es steht doch außer Zweifel, so ein Herangehen widerspricht einer verantwortungsbewussten humanistischen Arbeit gegenüber älteren und noch dazu kranken Menschen. Einzuordnen ist das in einem herzlosen Verhalten, welchem wir entschieden entgegentreten müssen. In einer vor wenigen Tagen an Sie gerichteten Frage machte ich bereits auf nicht bürgerfreundliche und bürgerverständliche Schreiben aufmerksam.
Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Graff
Kreisrat
Kategorien: Offene Briefe
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