Antrag der DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Meißen zur Änderung der Satzung des Landkreises Meißen über die Schülerbeförderung
Seit der Beschlussfassung des Kreistages am 12. Dezember 2013 zur Schülerbeförderung wird unsere Fraktion massiv zu deren problematischen Wirkungen kontaktiert. Besonders in unserer Aktionswoche zur Soziokultur kam diese Thematik in unterschiedlichster Form auf uns zu.
Aus unserer Sicht ist, auch wenn wir die damalige Beschlussfassung nicht mit getragen haben, unverkennbar, dass im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Kreistages unzureichend auf die konkreten Lebensbedingungen in unserer Region geachtet wurde.
Die öffentliche Kritik und Empörung über Einmalzahlungen ist nachvollziehbar und berechtigt. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass die " Änderung der Satzung des Landkreises Meißen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzungskosten) vom 19. März 2009, in der Fassung der 2. Änderung vom 12. Dezember 2013" erneut in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen werden muss. Deshalb haben wir beantragt, diese Thematik in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 26. Juni 2014 aufzunehmen.
Im Anhang befindet sich unser Änderungsantrag zur Beschlussfassung vom 12. Dezember 2013 zum § 11 Absatz 4 der Satzung.
Die Diskussion innerhalb der Fraktion am 14. April 2014 hat die Dringlichkeit des Agierens eindeutig unterstrichen.
Bärbel Heym
Antrag zur Schülerbeförderung vom 16.04.2014 (pdf)
Kategorien: Kreistagsfraktion Meißen, Pressemitteilungen
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