29. February 2016 Andreas Graff

Anfrage an den Herrn Landrat

Sehr geehrter Herr Steinbach,

ich bitte Sie, entsprechend der Geschäftsordnung § 15 Abs. 1 mir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Vorbemerkung: Aus dem Presseartikel SZ geht hervor, dass die Gemeinde Käbschütztal alle freiwilligen Leistungen aus ihrem Haushalt 2016 streichen muss.
    Frage: Stimmt diese Aussage grundsätzlich?
  2. Vorbemerkung: Der Gemeinderat musste aus nicht vorhandenen finanziellen Mitteln die Mitgliedschaft aus der Kreismusikschule kündigen. Das heißt, die Eltern von 54 Mädchen und Jungen, die die Musikschule besuchen müssten, nun zusätzlich ca. pro TeilnehmerIn bis zu 200,- Euro im Jahr mehr Gebühren an die Musikschule entrichten.
    Frage: Stimmt diese Aussage, dass diese Eltern einen Mehrbeitrag als die anderen Kinder und Jugendlichen des Landkreises, welche die Musikschule besuchen, zu entrichten haben? Verstößt das gegen den im Grundgesetz enthaltenen Gleichheitsgrundsatz Art.3 ?
  3. Vorbemerkung: Mit der Kündigung der Mitgliedschaft in der Kreismusikschule erfolgt die Kündigung des Mietvertrages der Räumlichkeiten in der Ganztagsschule Krögis. Damit erhöhen sich die finanziellen Aufwendungen der Eltern um ein weiteres.
    Frage: Welche Möglichkeiten hat die Landkreisverwaltung und der Kreistag, finanziell die Gemeinde Käbschütztal für die weitere Mitgliedschaft in der Kreismusikschule zu unterstützen?
  4. Vorbemerkung: Am Sonntag sprach Frau Bundeskanzlerin Angelika Merkel im ARD mit Anne Will. Frau Merkel kündigte Sonderausgaben für notleidende Kommunen an. Heute am 29.02.16 berichtet die SZ, dass der Landkreis so ein Finanzpaket erhält.
    Frage: Besteht die Möglichkeit der Gemeinde Käbschütztal aus diesem Finanzpaket die Kosten für die Kreismusikschule zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Graff
Kreisrat

Kategorien: Offene Briefe

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