20. March 2016 Andreas Graff

Anfrage an den Landrat Herrn Steinbach

Sehr geehrter Herr Steinbach,

ich bitte Sie, mir entsprechend der Geschäftsordnung § 15 Abs. folgende Fragen zu beantworten:

Vorbemerkung:

Am 17. März 2016 erfolgte in der SZ Ausgabe Meißner Land ein ausführlicher Beitrag unter dem Thema: " Merkwürdige Post vom Amt" (Anlage).

In diesem wird das Schicksal einer 79 Jahre alten Frau, die in einer Ortschaft bei Lommatzsch wohnt, beschrieben. Nach fast drei Monaten erhält sie einen Bescheid auf ihren Antrag auf Anerkennung des Behinderungsgrades eG bzw. H, mit dem Hinweis auf noch fehlende Unterlagen, die nachzureichen sind. Die Bearbeitung des Antrages und die der SZ gegebenen Antwort, dass es sich um ein Massenverfahren handele, welches sich nun bald ein halbes Jahr ungeklärt hinzieht, stößt nicht nur bei der älteren Generation auf großes Unverständnis. Da braucht man sich über diese menschenunfreundliche Bürokratie nicht zu wundern, dass die 79 jährige Frau noch bei ihren Arbeitgeber den Zusatzurlaub einzureichen hat. Es steht doch außer Zweifel, so ein Herangehen widerspricht einer verantwortungsbewussten humanistischen Arbeit gegenüber älteren und noch dazu kranken Menschen. Einzuordnen ist das in einem herzlosen Verhalten, welchem wir entschieden entgegentreten müssen. In einer vor wenigen Tagen an Sie gerichteten Frage machte ich bereits auf nicht bürgerfreundliche und bürgerverständliche Schreiben aufmerksam.

Fragen:

  1. Wie viele Massenverfahren im Schwerbehindertenrecht wurden 2015 durch das zuständige Amt bearbeitet?
  2. Wie viele Anträge für die Anerkennung des Behindertengrades eG bzw. H erreichten wöchentlich, monatlich und jährlich das Amt?
  3. Weshalb gibt es nur ein Standardschreiben und nicht mehrere, die es ermöglichen auch ein zwei persönliche, ansprechende Sätze beizufügen?
  4. Welche Leitungsschritte werden bzw. wurden von dem verantwortlichen zuständigen Leiter ausgelöst, wenn gesetzlich festgelegte Bearbeitungsvorschriften, wie in diesem Fall, überschritten werden?
  5. Wie ist nun der konkrete Stand der Bearbeitung des beschriebenen Vorgangs? Hat man mit der Frau persönlichen Kontakt aufgenommen?
  6. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Leitungstätigkeit -Kontrolltätigkeit zu solchen Vorgängen generell?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Graff
Kreisrat

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar