16. April 2016 Andreas Graff

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Offener Brief an das Staatsministerium Wirtschaft, Arbeit und Verkehr./Landesamt Straßenbau und Verkehr/ Generalstaatsanwalt Freistaat Sachsen

Es ist ein höchstes Maß an Unverantwortlichkeit erreicht. Mehrmals habe ich als Stadt- und Kreisrat auf die Gefahrensituation des Befahrens von LKW (40 Tonner) aufmerksam gemacht. Mit der begründeten Wahl des juristischen Begriffs, Gefahr im Verzug, belegte ich mit eigenen Fotos und Beiträgen des Meißen Fernsehens den für das menschliche Leben gefährlichen Zustand. Die Antworten, wenn ich eine bekam, waren völlig unbefriedigend. Mein Vorschlag eine Ortsbegehung durchzuführen, wurde als unbegründet von zuständigen Mitarbeitern des Freistaates abgelehnt. Gefahr in Verzug heißt: Menschenleben sind in Gefahr! Man stelle sich vor, das Spezialfahrzeug- das Gefahrentransportfahrzeug mit den 30.000 Litern Salmiak durchbricht die für dieses Fahrzeug so winzige Straßenbarriere. Es stürzt den steilen Hang hinunter und zum Unglück kommt noch ein fahrender Personenzug oder ein mit Kraftstoff beladener Güterzug hinzu. Undenkbar! Muss der Krug solange zum Brunnen gehen bis es Tote gibt? Nein! Ich leite diesen Zustand zum Generalstaatsanwalt des Freistaates weiter und erstatte Strafanzeige.

Andreas Graff
Stadt- und Kreisrat

Plossen die 37.!! - Beitrag tvM vom 14.04.2016

 

Leider habe ich zu der untenstehenden Anfrage vom 16.02.2016 an OB Olaf Raschke  bis jetzt keine Antwort:  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

wie aus den Anlagen ersichtlich, ist die Verkehrssicherheitslage auf dem Plossen (S 177) in der Zeit nicht nur des Berufsverkehrs nach wie vor sehr angespannt. Von der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gibt es keine Reaktion bzw. Beschränkungen für den Schwerlastverkehr, welche gefährlichen Manöver beim Umfahren der scharfen Plossenkurve sie vollziehen müssen. Leider ist es noch eine Tatsache, dass die Stimme eines Stadtrates der Sorgen, Beschwerden und Proteste von Bürgerinnen und Bürgern z. B. an die Landesdirektion Straßenwesen weiterleitet keine Wertigkeit besitzt. Unterstützende Forderungen bleiben auch von hauptamtlichen Verantwortungsträgern der Stadt aus. Mehrmals habe ich im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung auf diese ersten Probleme aufmerksam gemacht. Auch erhalte ich verstärkt Fragen nach der Einhaltung der gesetzlichen Fristen von Rettungsdienst und Feuerwehr , wenn der Plossen 15 Minuten oder 60 Minuten nicht befahrbar ist? Fast jeden Tag gehen bei mir Informationen von gefährlichen Situationen durch den Schwerlast LKW Fahrbetrieb auf dem Plossen ein. Es mehren sich auch Beschwerden über die Nutzung von PKW der sogenannten Schleichwege, wie den sehr schmalen Lerchaweg und den Goldgrund. Beide Wege sind auch Schulwege. Am 16. Februar erhielt ich erneut mit Bildern eine Information, welche eine Gefahrensituation sichtbar macht, die nun endlich zum Verändern auffordert. Ich bitte Sie, auch durch das Ordnungsamt Meißen eine Prüfung zu veranlassen, da ich vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die nicht haltbare Nachricht erhielt: " Im Fall des Liegenbleibens eines LKW am Berg in der Kurve können Rettungskräfte im Allgemeinen noch passieren. In dem nur selten auftretenden Fall, dass ein LKW die Straße durch Querstehen komplett versperrt, sind durch die Fahrer und die Rettungsleitstelle geeignete Maßnahmen zu treffen, an den jeweiligen Ereignisort zu gelangen. Dies kann die Nutzung anderer Straßen(z.B. Goldgrund, Lerchaweg, Polenzer Weg, K8032 in Scharfenberg) sein, oder auch die Aktivierung anderer Rettungsfahrzeuge/ Feuerwehrfahrzeuge, welche sich in der Nähe befinden, über die Leitstelle erfolgen".

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Graff
Stadtrat

Kategorien: Offene Briefe

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar