24. February 2019 Andreas Graff

Mündige Bürger und ihr Recht auf freie Mitbestimmung in Gemeinden und Staat?

Ein Anspruch, welcher vor fast 30 Jahren in der friedlichen Revolution benannt und heute noch in seiner Entwicklung eine neue Herausforderung darstellt. Sich wohlfühlen, Lebensfreude zu haben wird doch wesentlich durch das Genießen der Freiheit, der Sicherheit und dass man in unserem Dasein gleichberechtigt die Freude an der Mitbestimmung der Entwicklung der Wohnumwelt im Kleinen und Großen wahrnimmt. Ohne Zweifel, der geforderte Wert des mündigen Bürgers, seiner Selbstbestimmung und Mitbestimmung ist grundsätzlich gesetzlich garantiert. Doch wie eh und je ist dafür ein Prüfstein die gelebte Praxis. Die Zukunftsforen der Mitbestimmung für das Morgen, welches der Landkreis und die Stadt Meißen durchführen, sind ein guter Weg. Die gegebenen kritischen veröffentlichten Hinweise und Vorschläge belegen das. Jedoch, es gibt noch eine wesentliche Seite, welche täglich voran stehen sollte. Das sind die konkreten „kleinen Sorgen“, des Beachtens von Vorschlägen, Hinweisen und auch Beschwerden vor Ort. Und diese gibt es in der Tat noch mehr als genug.

Am häufigsten begegneten nicht nur mir z.B. Argumente bei bestehender Gefahr beim Überqueren von Straßen z. B. für Kinder und ältere Menschen. Es gibt Bereiche von Straßen, wo aus den unterschiedlichen Gründen sich natürliche, gewohnte und notwendige Überquerungen ergeben.

Belegbar am täglichen Erleben besteht die Tatsache, dass der Schwerlastkraftwagen- und PKW-Verkehr sehr stark zugenommen haben. Die Unfallstatistik liegt unter fünf und wie z.B. in der SZ über die B6 in Gauernitz berichtet und 6000 Fahrzeuge täglich sind überdurchschnittlich nicht viel. Wohlbemerkt, Aussagen von staatlichen Organen des Kreises und vor allem unseres Freistaates. Als ich vor Ort war, sagte mir eine Bürgerin „Der Teich war 80 cm hoch und trotzdem ist die Kuh ersoffen“. Was heißt unter fünf Unfälle? Ist nicht jeder Unfall einer zu viel? Treffend, die Stimme der Realität, die nicht nur meinen Nerv der Verantwortung und Solidarität trifft. Fast das Gleiche ist bei der notwendigen Forderung von vielen Anwohnern und Besuchern der Stadt Meißen zur Schaffens eines Fußgängerschutzweges advita (ehemalige Neumarktschule)-Neumarkt-Arkaden anzutreffen. Dort muss der sehr starke Straßenverkehr durch eine digitale Verkehrssteuerung und einer Tonnagebegrenzung von LKW zur Sicherung des Fußgängerschutzweg erfolgen. Auch die Mülltonnenentsorgung in der Hintermauer in Meißen ist noch nicht gelöst. Bis zu 300 Meter müssen vor allem die vielen älteren Bewohner die Müllbehälter auf einer Kopfsteinplasterstraße bis zum Abstellplatz transportieren. Hier ist nicht nur ein Nachdenken der Verantwortlichen gefordert, sondern eine Aktualisierung der vom Leben überholten Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Eine Herausforderung für die Positionierung und das aktive Tun der Kandidaten vor und besonders nach den Kommunal-und Landtagswahlen.

Andreas Graff
Stadt- und Kreisrat Meißen

Kategorien: Leserbriefe, Kreisverband Meißen

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