Offener Brief
Ministerpräsident und Staatsminister
Herrn Stanislaw Tillich
Freistaat Sachsen
Sächsische Staatskanzlei
01095 Dresden
Sehr geehrter Herr Tillich,
in der Anlage wende ich mich in Form eines offenen Briefes an Sie und bitte, entsprechend des geltenden Rechtes und der Stärkung der Demokratie des Freistaates sowie der in diesen tätigen ehrenamtlichen Räte in den Gemeinden, Städten und des Kreises die erhobenen Forderungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meißen zum Schutz der Plossenfahrt durchzusetzen.
Wie ernst nimmt man es mit der Demokratie und der dazugehörigen Verantwortung vor Ort?
Klar sind die Rechte und Pflichten im Grundgesetz, in der Verfassung des Freistaates Sachsen und in der Kommunalverfassung als geltendes Recht formuliert. Die Räte in den Gemeinden, Städten und Kreistagen leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit eine verantwortungsbewusste kommunalpolitische Arbeit für und mit den Bürgerinnen und Bürgern. Nur, und das ist kritikwürdig, interessiert das den vom Freistaat beauftragten Verantwortungsträger das Landesamt für Straßenwesen und Verkehr nicht. Als Stadtrat und da stehe ich nicht allein, bekommt man den Eindruck, das Landesamt mit seinem Präsidenten ist ein Staat im Staat. Auf Kritiken braucht man nicht zu reagieren und eine Dienstaufsichtsbeschwerde die wischt man eben einfach vom Tisch. Wie die in den Pressespiegel durch die freien Journalisten formulierte Lage, die für die Behörden täglich zur Verfügung stehen, werden genauso nicht beachtet. Dass diese Pressespiegel dem zuständigen Staatsministerium vorliegen, wo das Aufbegehren von Stadträten und der Bürgerinnen reflektiert werden, so einfach ignoriert werden, stößt berechtig auf alarmierende Kritik. Alarmierend deshalb, weil dieser Arbeitsstil und die damit getroffenen Entscheidungen, dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die dem Plossen als LKW- Pkw- Rad-Fahrer oder als Fußgänger benutzen, widersprechen. Pressefreiheit und der enthaltene Protest wird genauso ignoriert wie die Aufforderung, die Gewichtsbeschränkung für LKW (7,5 Tonnen) während der Bauarbeiten auf dem Plossen zu belassen. Was die Stadträte fordern ist: Die sofortige Herstellung der Sicherheit und des Schutzes der Menschen, welche auf dem Plossen arbeiten, diesen befahren oder zu Fuß begehen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Graff
Stadtrat und Kreisrat Meißen
Dokumentation - Dienstaufsichtsbeschwerde vom 20.07.2014
Präsident des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr des Freistaates SachsenHerrn Rainer FörsterBautzener Straße 19a
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr Förster,
hiermit reiche ich gegen den verantwortlichen Leiter bzw. verantwortlichen Beauftragten für die Straßenarbeiten auf der Staatsstraße S 177
eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
Begründungsinhalt: Nichtgerechtfertigte sofortige Freigabe des Plossens für den LKW Verkehr ohne Gewichtsbegrenzung. Diese war auf 7,5 Tonnen beschränkt. Die Aufhebung der Beschränkung wurde vorgenommen, obwohl noch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Plossen im Gange waren.
Die Gefahrensituation für Bauarbeiter, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer waren enorm als die Schwerstlasten den Plossen befuhren.
Als Stadtrat erhielt ich von mehreren Bürgerinnen und Bürgern die Situation geschildert. Ich begab mich vor Ort und fand diesen, wie beschrieben Zustand vor.
Auf der S 177 Plossen ( Meißen-Wilsdruff) wurden in den vergangenen Monaten umfangreiche Sicherungs- Baumaßnahmen durchgeführt. Die Art und Weise der Information der Meißner zum Beginn der Baumaßnahmen und des Bauablaufes standen mehrmals in der Öffentlichkeit unter Kritik. In tvM Meißen und in den regionalen Ausgaben der Printmedien wurde dazu umfangreich berichtet.
Wie kann ein verantwortlicher Leiter die Freigabe anordnen, ohne konkret die Lage zu kennen. Deshalb bitte ich Sie, den verantwortlichen Leiter
zur Verantwortung zu ziehen und den Stadtrat Meißen darüber und über die Schlussfolgerungen für zukünftige Straßenbaumaßnahmen auf der
S 177 zu informieren. Es gibt ja zu diesem Bauvorhaben noch viele offenen Fragen. Wie z. B. erfolgt die Umleitung, wenn der Plossen voll gesperrt werden muss. Wie sehen die konkreten Pläne aus, um z. B. eine Umleitungsstraße am Schloss Siebeneichen zu realisieren usw.. Fragen, auf die wir Stadträte schon seit längerer Zeit aufmerksam gemacht haben. In meinen Wahlkreis liegt die S177. Ich bitte Sie, dass Sie sich dieser wichtigen Seite der Sicherheit und der damit verbundenen Sorgen der Benutzer der Straße sowie der Anwohner mit uns Stadt- und Kreisräten annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Graff
Stadtrat und Kreisrat
Andreas Graff
Bockwener Weg 10
01662 Meißen
Handy:01723524448
Kategorien: Leserbriefe
Verwandte Themen: Brief des Präsidenten - Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zur Aufhebung der Gewichtsbegrenzung für LKW auf dem Plossen in Meißen,
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