02. March 2018 Tilo Hellmann

Zum Umgang des Oberbürgermeisters der Stadt Meißen mit Anfragen aus dem Stadtrat

Gemäß § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung und §18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Meißner Stadtrates steht den Ratsmitgliedern zur Erfüllung ihrer Pflichten ein Fragerecht gegenüber der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister zu. Dies kann mündlich oder im Rahmen schriftlicher Anfragen mit einer 4-wöchigen Antwortfrist erfolgen.

Stadtrat Andreas Graff dazu: "Bereits seit langem stellen wir fest, dass dieses Fragerecht für den Oberbürgermeister lästig ist und die Beantwortung dementsprechend ausfällt. Nicht nur die Fragen der Ratsmitglieder sondern auch die der Bürgerinnen und Bürger werden oberflächlich mit Allgemeinplätzen und zumeist vollkommen an der Fragestellung vorbei beantwortet. So hatte bereits die lächerliche Antwort auf die Fragen des Bürgers Alex Theile aus Meißen in Bezug auf den Umgang mit den Äußerungen des Stadtrates Schlechte für mediales Aufsehen gesorgt.

Unlängst stellte ich eine Anfrage zur Personalsituation und Belegung unserer kommunalen Kindertageseinrichtungen. Eine ausführliche Beantwortung meiner umfangreichen Fragen wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Aufwand für die Verwaltung zu groß wäre und außerdem der Zweck der gestellten Fragen nicht ersichtlich ist."

Der LINKE Ortsvorsitzende Tilo Hellmann ergänzt: "Es gibt immer wieder Diskussionen über das Fragerecht der kommunalen Abgeordneten. Auch die Fachwelt ist sich über Art und Umfang nicht immer einig. Es gibt aber auch klare Urteile, so bspw. in Sachsen- Anhalt, dass dieses Recht analog zu dem der Landtagsabgeordneten zu werten ist. Im Kern geht es darum, dass die Stadtverwaltung mit den Räten kooperieren und die für die Arbeit erforderlichen Daten zur Verfügung stellen soll. Ich kann im vorliegenden Fall nicht verstehen, dass der Oberbürgermeister keinen Zusammenhang zwischen Fragen zur Belegung der kommunalen Kindertagesstätten und den der Arbeit eines Gemeindesrates herstellen kann. Müssen wir ihm da nochmal erklären, wo die Aufgaben einer Gemeinde liegen? Vielmehr sehe ich hier erneut die Mentalität des Vertuschens und "Verantwortung-von-sich-Schiebens" - Störe meine Kreise nicht! Das lassen wir uns nicht mehr bieten!"

Als Anlage erhalten Sie die eingereichte Fragestellung, die Antworten des Oberbürgermeisters sowie ein Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des Deutschen Bundestages von 2017.

Rückfragen unter: 0152/02024272

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Graff - Stadtrat
Tilo Hellmann - Ortsvorsitzender  

 

 

Kategorien: Pressemitteilungen, Kommunalpolitik, Kreisverband Meißen

Kommentare

Katrin Weber-Jakulat 04.03.2018, 10:04 Uhr
Gravatar: Katrin Weber-Jakulat

Also ich wundere mich garnicht darüber . Das ist doch denen ihre Masche unliebsame Kommentare zu ignorieren, unbequeme Fragen bzw Anfragen am Thema vorbei zu beantworten oder den "Verwaltungsaufwand" als Grund vorzuschieben . Und das machen alle so .sicher wissen diese Leute was mit konkreten Fragen gemeint ist aber die weil diese dem bestehenden System dienen, dies als Wahrheit ablehnen . Die merkenen daran nur anscheinend das s doch noch nicht alle Menschen eingelullt haben und verblendet haben mit Konsum , volksfesten und bunten Häusern. Das Verhalten dieser Amtsinhaber ist einfach gewollt vom System .ob Arbeitsämter , Amtsinhaber bei Kommunen, Medien überall wo Macht regiert . Es sind willige lakaien dieses Systems die mit ihrer Arbeit immer weiter die westliche Ideologie in der Gesellschaft und in den Köpfen der Menschen installieren .denk jeder hat das schonmal zu spüren bekommen . Die sind mächtig geworden und dementsprechend verhalten sie sich auch .
Manche sind Teufel in Menschengestalt in feinen Abzügen , und immer freundlich ....falsch .
DIESE GESELLSCHAFT HAT IN MANCHEN MENSCHEN DAS SCHLECHTESTE GEWECKT !!

.....aber wie in dem Lied " die Moorsoldaten " eine Zeile lautet ...ewig kanns nicht Winter sein ...einmal werden froh wir sagen HEIMAT du bist wieder mein .

Katrin Weber Jakulat ✊✊✊✊✊✊✊✊

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