Wahlhilfe

Erststimme und Zweitstimme
Was ist der Unterschied?
Mit der Erststimme wählt man eine Person aus dem eigenen Wahlkreis. Die Person mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht als Direktkandidatin oder Direktkandidat in den Bundestag ein.
Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Das Gesamtergebnis bundeswet entscheidet darüber, wie viele Personen aus dem Land, von der Landesliste der Partei, in den Bundestag einziehen. Die Zweitstimme ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Bundestag.
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